Das Grundgesetz dieses Landes erweist sich mal wieder als echter Glücksfall. So wie es aussieht, wird es allen, die ein Totalverbot von Erwachsenenvideospielen (sogenannte “Killerspiele”) fordern, einen dicken Strich durch die Milchmädchenrechnung machen. Im Auftrag von Bund und Ländern hat das renommierte Hans-Bredow-Institut eine Studie zum Jugendschutz im Bereich Computer- und Videospiele veröffentlicht. Darin heißt es:
“Der § 131 StGB (Gewaltverherrlichung) ist bereits auf Computer- und Videospiele anwendbar. Einer Erweiterung des Anwendungsbereiches (also z. B. das Verbot bestimmter Spielgattungen) sind enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt, da etwa ein Totalverbot auch erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern die Inhalte vorenthält und in die Rechte der Hersteller eingreift. Auch Spiele sind nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Kommunikationsinhalte.” (…)
“Die Indizierung erweist sich als weiterhin wirksamer Weg des Jugendschutzes, da sie das Spiel am Markt durch Werbe- und Ausstellungsverbote weitgehend “unsichtbar” macht, ohne Erwachsenen den Zugang zu versperren.”
Die vorhandenen Gesetze sind demnach völlig ausreichend. Schade an der Sache ist nur, dass viele Menschen das nicht verstehen werden. In den USA wird das Recht auf freie Meinungsäußerung viel höher geschätzt als in Deutschland. Dabei sollte Deutschland wegen seiner totalitären Vergangenheit besonders stolz darauf sein, eine Rechtsordnung zu haben, die auch abweichende Minderheitenmeinungen und -geschmäcker schützt.
Statt dessen stimmen populistische Politiker und ein vom eigenen Forschungsinstitut konterkarierter Kriminologe das große Eiapopeia vom gesetzlichen Totalverbot an. Willfährige Journalisten verschaffen solchen Leuten Aufmerksamkeit, lassen ihre Forderungen durch mediale Präsenz wichtig werden. Psychologie der Massen in der modernen Mediendemokratie.
Doch auch die bleibt ein Rechtsstaat. Am Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht kommt keiner vorbei.