• Airens STROBO gelesen von Deef - alle Lesungstermine hier
Feb
20
2010

Jeder sollte diese Petition unterschreiben

50.000 Unterschriften zusammenzubekommen sollte nicht so schwer sein. Wenn 5 Prozent (realistischer sind wohl eher 10) der Bevölkerung nicht heterosexuell sind, wären das schon mal 4 Millionen Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle usw. Außerdem sollte es doch mindestens 5 Prozent Heterosexuelle in diesem Land geben, die so aufgeklärt sind, zu wissen, dass Vielfalt und Unterschiedlichkeit (=Diversity) die Gesellschaft besser machen und Diskriminierung ihr schadet.

Macht 8 Millionen potentielle Mitzeichner dieser Online-Petition, deren Ziel es ist, die sexuelle Identität in den Gleichbehandlungsparagrafen des Grundgesetzes aufzunehmen. Der lautet bislang:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
[Art. 3, Absatz 3 GG]

Wie man sieht, geht es auch darum, nicht bevorzugt zu werden. Zynisch gesehen gibt’s also sogar für Homophobiker einen Grund, die Petition zu unterschreiben. Aber im Ernst: auf Statistik kann man sich nicht verlassen. Deshalb ist jede Unterschrift wichtig. Auch Deine. Darum unterschreibe auch du jetzt hier online. Mehr dazu bei der Mädchenmannschaft.

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Geschrieben von Deef in: Der ganze Rest | Tags: , , , , |
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28 Kommentare

  • Social comments and analytics for this post…

    This post was mentioned on Twitter by Deef: Jeder sollte diese Petition unterzeichnen. Sogar Homophobiker http://bit.ly/9ITzdl...

  • Joël sagt:

    Ich wusste gar nicht, dass man Petitionen des Bundestages auch als Ausländer mitzeichnen darf. Andererseits wär es ja auch datenschutzrechtlich ziemlich schwer/fragwürdig, das zu kontrollieren. Insofern: Wo du Recht hast, hast du Recht!

  • Sokro sagt:

    schön, dass es in diesesm Blog mal wieder um etwas anderes als Axolotl Roadkill geht.

  • Deef sagt:

    Das Thema ist zwangsläufig ein Schwerpunkt gerade. Trotzdem täuscht dich die deine Wahrnehmung. Von den letzten zwölf Beiträgen (diesen mitgezählt) geht es in neun um andere Dinge als Axolotl Roadkill.

  • Hendrik sagt:

    Ich wusste nichtmal das es noch nicht drin steht. Hielt das für selbstverständlich. dann wollen wir mal…

  • Georges Bataille sagt:

    Ähm…ich lebe mit einem Mann zusammen und werde von der Umwelt als schwul angesehen, aber ich bin sehr gegen diese Änderung. Alles sind doch absolut unbefriedigt und genervt von diesem diskriminierenden Konstrukt der sexuellen Identität….bzw. festlegende Neigung. So kommt dieses Bild der Sexualitäten fest gezurrt in das Grundgesetz und jegliche Diversität im eigentlichen Sinne wird fern bleiben….

    Man sollte endlich wieder von den sexuellen Akten und den verschiedenen Formen der Lust auf eben solche sprechen und nicht von homo, hetero, bi….
    was macht einen anders bzw. divers? Ein merkwürdiges ontologisches “schwules Sein ” an sich oder der simple Fakt, das man gerne Männer fickt und begehrt?

  • Deef sagt:

    @Georges: Ich bin ganz bei dir, was deinen letzten Absatz angeht. Gerade deshalb ist es richtig und sinnvoll, den Gleichbehandlungsparagrafen um einen Eintrag hinsichtlich der sexuellen Identität zu erweitern.

  • Georges Bataille sagt:

    Sexuelle Identität ist ein Konstrukt…deswegen sollte man das Wort “sexuelle Identität” gar nicht erst in das Grundgesetz aufnehmen, sondern lieber “Recht auf die eigenen sexuellen Neigungen” hineinschreiben…das meinte ich eher damit…

  • Deef sagt:

    Von mir aus könnte man auch reinschreiben, dass niemand benachteiligt oder bevorzugt werden darf, weil er nicht heterosexuell ist oder nicht mit seinem biologischen Geschlecht lebt. Aber ist das nicht Wortklauberei? Wird das nicht durch sexuelle Identität gut ausgedrückt?

  • wortklauberei? das is vielen gender-mainstreamingenden/genderdekonstruktivistischen leuten ihre art, sich auch über linguistische winzigkeiten auszudefinieren/unzudefinieren. is doch n netter zeitvertreib^^
    @deef: unterschreibst du eigentlich dann die petition mit dem namen deef pirmasens?

  • kleiner Spinner sagt:

    Ich denke, bei dem Artikel 3, der innerhalb der Verfassung zu den Grundlegenderen gehört, kann man gar nicht genug Wortklauberei betreiben. Durch die vorgeschlagene Formulierung wird nämlich mit der “Identität” eine neue juristische Kategorie erfunden, die es bisher nicht gibt. Ein Staatsrechtler kann damit zunächst nichts anfangen. Ein gender-mainstreamingender Genderdekonstruktivist würde vielleicht antworten, dass “Identitäten” gesellschaftliche Konstrukte sind, in die der Einzelne sich einschreiben muss, um überhaupt repräsentiert zu sein – dass also, so verstehe ich G.B.s Einwand, Identitäten immer unfrei machen. Aber ich schweife ab; worauf es mir ankommt, ist, dass sich in Identitäten nur widerspiegeln kann, was die Gesellschaft als Identität anerkennen will. Wir führen also einen – zusätzlichen – Zirkelschluss in die Grundrechtediskussion ein: Wir versprechen zu akzeptieren, was wir zu akzeptieren bereit sind. Deshalb halte ich es für falsch, wenn es in der Petition heißt:

    “Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus.”

    Da stellt sich nicht nur die Frage, wie lang diese Liste 1949 ausgefallen wäre und wie lang sie dereinst noch werden wird. Nein, es ist auch genau andersrum: Wir hatten von Anfang an den Satz “Männer und Frauen sind gleichberechtigt” in der Verfassung. Allerdings hat die Gesellschaft diesen Satz zunächst so ausgelegt, dass z.B. Frauen nur mit Genehmigung des Ehemannes ein Konto eröffnen durften. Die Verfassung war da fortschrittlicher als die Gesellschaft. Sie sollte aber niemals Werte erzwingen, sondern die jeweils erreichten Freiheiten sichern. Davon will die Petition nun – das ist die zweite verfassungsrechtliche Neuerung – abweichen:

    “Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber.”

    Ich meine auch, dass an der Rechtslage etwas geändert werden muss. Wenn die Reaktion darauf beharrt, dass Lesben und Schwule bereits ausreichend geschützt seien, dann beweist das Nebeneinander von Ehe und “Eingetragener Partnerschaft” sofort das Gegenteil. Vielleicht ist es aber für die gesellschaftliche Diskussion fruchtbarer, den Satz “Männer und Frauen sind gleichberechtigt” noch mal in den Blick zu nehmen. Warum zum Beispiel dürfen diese einen Mann heiraten und jene nicht? Wo ist da die Gleichberechtigung?

  • Deef sagt:

    @kleiner Spinner: sehr interessant. Darüber muss ich mir Gedanken machen.

  • lantzschi sagt:

    @kleiner spinner: den begriff sexuelle identität gibt es rechtlich sehr wohl. un-konventionen sind so geschrieben, die eu-charta ist so verfasst und das deutsche AGG hat sich auch auf diesen begriff geeinigt. hier geht es auch nicht um philosophische ansätze wie konstruktivismus, sondern schlicht und ergreifend um menschenrechte.

    dass der begriff auf den ersten blick nicht eindeutig ist, beziehungsweise, wer alles darunter fällt, d’accord. sexuelle orientierung fasst den begriff nicht weit genug. was ist mit transidenten? intersex kennt die deutsche rechtssprechung nicht unter dem begriff geschlecht. geschlecht umfasst nach deutscher justiz mann oder frau. das ist zu heteronormativ gedacht. ok. dann fehlen da aber nun mal die rechte von den bereits angesprochenen personen.

    jede gesetzesänderung muss erst einmal durch rechtssprechung definiert werden. das ist ein normaler vorgang, so definiert sich recht & gesetz. eine einbeziehung dieser identitäten wäre eine gesellschaftliche signalwirkung, eine dementsprechende gesetzesänderung und rechtssprechung auch.

    ich glaube, die einbeziehung dieser kategorie in die deutsche gesetzgebung bezieht sich auf eu-vorgaben. deutschland widerstrebt diesen und handelt damit gegen eu-recht. was nicht erlaubt ist. und da diese vorgabe auf eu-recht basiert, ist das verfassungsgericht oder eines der ihm unterstellten gerichte in der pflicht, diesen fall an den eu-gh oder den eu-gh für menschenrechte weiterzugeben. die entscheiden dann, wie der begriff zu handhaben ist. das geschah in vielen anderen fällen bereits so und hat präzedenzfälle geschaffen, die deutschland in seiner rechtssprechung mit einbeziehen muss.
    also sehe ich da kein “es geht nicht”.

    dein rückgriff auf art 3, abs 1 (frau und mann sind gleichberechtigt) verstehe ich in dem zusammenhang überhaupt nicht.

  • lantzschi sagt:

    ergänzung: im fall eines unklaren rechtsbegriffs ist deutschland in der vorlagepflicht, das sollte da oben mit rein.

    grüße

  • Georges Bataille sagt:

    Der Ansatz ist auf den erste Blick schon schwierig, aber nach näherem Nachdenken auch nur, weil man die Normalisierungsbilder der Gesellschaft schon so verinnerlicht hat. Bei der Debatte um Homo-Ehe, Gleichberechtigung von dem “Heterosexuellen” (wer auch immer das heute noch ist) und den “Schwulen und Lesben”und dannoch der Gleichberechtigung von “Normalsexuellen” (so nenne ich das mal) und “Trans- bzw Intersexuellen” wird alles implizit über den Kamm der Heteronormativität geschoren.

    Foucault würde wohl anmerken, dass auch days Gay-Movement und die heutigen Homo-Ehe-Anhänger Teil eines großen Diskurses über Gleichmacherei sind, auch wenn sich diese es in den 70ern und heute nicht wirklich bewusst machen.

    Solange man vom (normalen) “Mann” den schwulen Man als das Andere abheben muss und von der (normalen) Frau die “lesbische Frau”, solange ist ja keine wirkliche Gleichberechtigung erlangt. Ja, schon der Begriff “Gleichberechtigung” setzt ja eine abweichende Gruppe, die angeglichen werden soll, voraus…
    Und durch die Manifestation dieser Identitäten in einem Dokument, das in unserer Gesellschaft als einzige Grundlage unantastbar ist (noch…),wird eigentlich erstmal gar nichts befreit, sondern eher weiter eingezwängt.

  • Deef sagt:

    @Georges: Wir müssen uns aber nicht an Foucault orientieren, sondern an den jetzigen gesellschaftlichen Realitäten. Es geht bei dieser Grundgesetzänderung auch nicht unmittelbar um Heteronormativität, sondern um Diskriminierung. Um gegen die Vorzugehen ist die Aufnahme der sexuellen Identität ins Grundgesetz aus meiner Sicht sinnvoll.

    @kleiner Spinner: Die Frage was 1949 war, stellt sich nicht. Wir haben eine gewachsene Verfassung und die kann man aktuell noch besser machen. Es geht nicht darum sie unter idealen Bedingungen neu zu schreiben. Perfektionismus darf Verbesserungen, die möglich sind, nicht verhindern. Veränderungen in unserer Demokratie sind zumeist – realistisch und pragmatisch gesehen – kleine Schritte. Die Aufnahme der sexuellen Identität ins Grundgesetz wäre so ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

  • Georges Bataille sagt:

    @Deef: Foucault ist nicht an irgend eine Zeitepoche gebunden….zumal seine Schriftne über Sexualität zwischen 1975 und 1980 erschienen sind und damit nich ziemlich aktuell. Damals gab es gewiss sogar noch mehr Diskriminierung…deswegen hatte es die ganzen Gay- und Feminismus-Debatten damals ja erst gegeben.

    Ich denke auch, dass du nicht wirklich verstehst, was kleiner Spinner und ihc zu sagen versuchen, nämlich dass Sexualität,b esonder die Homosexualität eine Erfindung des frühen 18. Jahrunderts ist und durch medizinische und pathologische Diskurse Einzug ins unser kulturelles Gedächntis fand…auch in das der Menschen, die sich “schwul” nennen. Sexuelle Identität ist eben nicht angeboren???

  • Georges Bataille sagt:

    Man zerzeihe mir die Merkwürdigkeiten meiner Tastatur…
    Aber als Nachschlag bleibt noch zu sagen, dass Gay, TRansgender, Bi- und Heterosexuell als Identitätskonzepte in keinster Weise eine Verbesserung darstellen. Eher eine Einzwängung. Man daran ganz gut sehen, wie die institutionelle Macht von Diskursen wirkt: Früher war man krank, unnormal, jetzt “darf” man schwul, lesbisch oder bisexuell sein. Und wehe, man “outet” sich nicht…dann ist man unehrlich und will verschleiern, dass man doch eigentlich, naturgegeben und innerlich “schwul” oder “lesbisch” oder meinetwegen auch “bisexuell” ist. Man darf nicht nicht kategorisierbar sein. Man darf gar nicht versuchen, seine individuelle Identität zu finden, die vielleicht von der Präferenz, Männärsche zu vögeln und sich einen blasen zu lassen, rein gar nichts mit einer sexuellen IDentität als Identittätsstifter zu tun hat.

    Na ja, solche Gedanken macht man sich aber wohl auch nur, wenn man selber gerne gleichgeschlechtlich fickt und dazu noch gefellschaftskritisch und philosophisch interessiert ist. Es lebt sich ja heutzutage so schön mit der Sicherhiet “hetero” oder “bi” zu sein, die sind ja anerkannt, man kann ja trotzdem noch eine Frau, ein Kind und weißnichtwas vorweisen, sollte es hart auf hart kommen. Wen man sein Zeichen als “Normaler” hat, dann muss man zu den “Anderen” ganz ganz tolerant sein. Denn das gehört sich so, lernt man heute auch schon in der Schule….

  • Deef sagt:

    @Georges: Ich glaube zu wissen, was du sagen willst. Du möchtest die Begriffe und Kategorisierungen wie heterosexuell, schwul, lesbisch usw. komplett abschaffen.
    Warum gehst du nicht noch weiter zurück und stellst die jahrhundertelang im christlichen Abendland propagierte Ordnung, die lebenslange Ehe-Monogamie zwischen Mann und Frau, als christliches Dogma in Frage? :)

    Aus gutem Grund. Weil sich 2000 Jahre Entwicklungsgeschichte nicht mit einem idealistischen Handstreich wegzaubern lassen. Natürlich kann man über den Sinn von Kategorien wie “heterosexuell” usw. philosophieren.

    Aber bevor wir die Kategorien abschaffen können, müssen wir die gesellschaftliche Einsicht erreichen, dass es mehrere legitime, gesunde, normale Kategorien gibt und dass diese gleichwertig und gleichberechtigt sind. Ich glaube, dass die entstehenden Schnittmengen zukünftig die Grenzen verwischen. In der Folge lösen sich die Kategorien selbst auf.

    Ich glaube auch, dass du und ich ähnliches wollen. Aber Philosophie allein reicht nicht, da müssen auch soziologische und “politpragmatisch” Aspekte berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund sehe ich die Aufnahme der sexuellen Identität ins Grundgesetz aktuell als richtigen, wichtigen Schritt.

  • Leser sagt:

    Meiner Meinung nach ergibt sich aus dieser Petition ein Rattenschwanz von offenen rechtlichen Problemen.
    Hier seien nur einige Beispiele genannt:

    -wie lässt sich die sexuelle Identität nachweisen? könnte bald jeder Mann, der behauptet eine frau zu sein, das damen-wc benutzen?;)
    -ab welchem Alter kann die Wahl der sexuellen identität rechtlich bindend erfolgen?
    -gibt es eine Neudefinition der “Frauenquote”?
    -wie verhält es sich mit der Wehrpflicht?

  • Deef sagt:

    @Leser: Deine Fragen beziehen sich auf Transsexualität. Dazu liest du einfach mal das Transsexuellengesetz, das beantwortet sie. Google hilft.

  • Maximilian sagt:

    Wenn man die Homoehe möchte, sollte man genau die erstreiten und nicht die Verfassung durch Überladung verwässern.

    Die Gleichheit von Männern und Frauen im GG verhinderte schließlich auch nicht die Wehrplicht und das Frauen in der Ehe lange Zeit nur mit Zustimmung der Männer arbeiten und nur eingeschränkt über ihr Vermögen oder Wohnsitz bestimmen durften.

    Gegenvorschlag: Artikel 3 II&III ersatzlos streichen.

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – ist völlig ausreichend und im Bedeutungsgehalt umfassender als jedwede weitere Ausdifferenzierung.

    Rein aus Interesse:
    Wie steht es eigentlich mit Inzest und Polygamie? Ist das Bestandteil des Begriffes ’sexuellen Identität’? Und wenn nein, warum nicht?

  • Deef sagt:

    @Maximilian: Überladung? Weil zwei Worte, nämlich “sexuelle Identität” eingefügt werden? Geht’s noch, Maximilian? Es macht gesellschaftlich Sinn diese beiden Worte einzufügen und das hat deutlich mehr Gewicht als die Frage wie wenig umfangreich das GG ist.

    Zu deinen Interessen: der Begriff der sexuellen Identität ist bereits hinreichend geklärt und hat auch schon Eingang in ein Gesetz gefunden. Einer Aufnahme ins GG steht also nichts entgegen. Siehe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: http://dejure.org/gesetze/BetrVG/75.html
    Siehe Interpretation und Auslegung von sexueller Identität: http://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/ai-2007-2/ai-2007-2f1/

  • Maximilian sagt:

    Verfassung sollten stets so knapp wie möglich formuliert werden. Je mehr aufgeführte Ausnahmetatbestände umso mehr Ausdifferenzierung wird am Ende nötig sein um wirklich jedem Lebenssachverhalt im Gesetz eine entsprechende Würdigung zu verschaffen – ein am Ende unmögliches Unterfangen.

    Durch die einfache Tatsache das Schwule nicht heiraten dürfen wird streng genommen seit Bestehen des GG gegen den Grundsatz verstoßen, das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein sollen und den Grundsatz der in Art. 2 I verbrieften allgemeinen Handlungsfreiheit.

  • Deef sagt:

    @Maximilian: Und nochmal: Es macht gesellschaftlich Sinn diese beiden Worte, sexuelle Identität, einzufügen und das hat deutlich mehr Gewicht als die Frage wie wenig umfangreich das GG ist. Und dem Grundgesetzverstoß, den du im zweiten Absatz, deines Kommenars ansprichst, nehmen wir uns vor, nachdem die sexuelle Identität erst mal im GG steht. Eins nach dem anderen.

  • Maximilian sagt:

    Wir dürfen nicht vergessen, dass das Grundgesetz keine Plattform für den gesellschaftlichen Diskurs ist sondern als Spitze der Deutschen Normenpyramide eine juristisch- technische Funktion hat.

    Von dieser Warte aus betrachtet ist es sinnig möglichst umfassend zu formulieren und es zu vermeiden in kleinsteilige Formulierungen auszubrechen, denn damit tut man eben jenen schutzwürdigen Unrecht deren Lebensrealität nicht durch konkrete jurisitische Begriffe greifbar sind.

    Und wenn wir schon festellen, dass die im Grundgesetz verfassten Grundrechte ausreichen um diskriminierendes, wie das antiquirte Adoptionsrecht, endlich ad acta zu legen, dann haben wir kein Problem mit dem Gesetz, sondern mit der Gesellschaft in der wir leben – und genau da sollten wir dann auch ansetzten.

    PS.
    Zu den Begriff Sexuelle Identität und Polygamie habe ich leider nichts gefunden, für Hinweise bin ich dankbar.

  • Deef sagt:

    @Maximilian: Wir wollen hoffen, dass das antiquierte Adoptionsrecht endlich ad acta gelegt wird. Brigitte Zypries hat eine Novellierung in der Legislaturperiode der großen Koalition erst vorangetrieben, dann versanden lassen.

  • noch ein Leser sagt:

    Dass dafür das Grundgesetz geändert werden soll, macht die Sache eigentlich zu einer politischen Ansicht, was wiederum dazu führt, dass es vom bisher bestehend Paragraphen erfasst wird. Nicht im direkt genannten, dafür aber im indirekten Sinne. Meines Erachtens ist eine Änderung nicht notwendig.
    Wenn ich mir anschaue, wie unsere Gesellschaft langsam dem Fachidiotentum und bürokratischer Überregulierung erliegt, dann kann es vielleicht sein, dass dieser Einschub irgendwann mal notwendig wird, weil ja jedes winzige Detail im einzelnen erwähnt werden muss, aber jeder Mensch mit ein wenig gesundem Verstand kapiert, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Und das ungeachtet ihrer Gesinnung. Sowohl politisch, religiös, im Hinblick aufs Geschlecht sowie der “sexuellen Identität” etc. Damit gebe ich Maximilian recht, der schreibt: “Gegenvorschlag: Artikel 3 II&III ersatzlos streichen. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – ist völlig ausreichend und im Bedeutungsgehalt umfassender als jedwede weitere Ausdifferenzierung.”

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