ich habe gerade Ihre Pressemitteilung gelesen.
Psychotherapeuten fordern das Verbot von Computerspielen, in denen Jugendliche für das Töten und Foltern von Menschen belohnt werden. Solche Spiele werden zunehmend verharmlosend als “Ballerspiele” vermarktet.
Gute Nachrichten für Sie, liebe GwG: Videospiele, in denen das “Töten und Foltern von Menschen belohnt wird” erhalten in Deutschland keine Jugendfreigabe (§ 18 und § 27 Jugendschutzgesetz) und dürfen nach geltender gesetzlicher Grundlage nur an Erwachsene verkauft werden. Spiele, die menschenwürdeverletzende oder gewaltverherrlichende Darstellungen enthalten, sind bereits gänzlich gesetzlich verboten. Lesen Sie dazu § 131 Strafgesetzbuch nach:
Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
- 1.
- verbreitet,
- 2.
- öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
- 3.
- einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
- 4.
- herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Wie wir sehen, gibt es zwei Schwachstellen. Erstens den Handel, der möglicherweise den gesetzlichen Auflagen nicht nachkommt und es mit der Alterskontrolle beim Verkauf von Erwachsenenvideospielen eventuell nicht genau nimmt. Zweitens die Erziehungsberechtigten, die möglicherweise ihren Kindern Spiele überlassen, die nicht für sie geeignet sind.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Ihre grundsätzlich lobenswerten Anstrengungen Jugendliche vor Gewaltdastellungen zu bewahren, an diesen beiden Schwachstellen ansetzen würden, anstatt recht ahnungslos ein Verbot zu fordern, das es bereits gibt. Mit Ihren Äußerungen heizen Sie eine unsachliche und einseitige Debatte weiter an, anstatt sich – wie es Ihr Verbandsname hoffen ließe – WISSENSCHAFTLICH am öffentlichen Diskurs zu beteiligen.
Haben Sie vielleicht zuviel ferngesehen? Das Fernsehen war doch früher immer an allem Schuld (also bevor die Spiele an allem Schuld waren). Diesmal stimmt es sogar, denn das Fernsehen lässt bisweilen journalistische Sorgfaltspflicht vermissen. Sehen Sie selbst und staunen Sie hier und hier.
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