Oliver Haustein-Teßmer setzt in diesem WELT ONLINE-Artikel die Indizierung von Computerspielen mit einem Verbot gleich und erweckt damit meiner Ansicht nach einen falschen Eindruck. Er schreibt:
“Die Bundesregierung will mehr Computerspiele als bisher verbieten. Das Bundeskabinett von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) entscheidet daher im Herbst 2007 über die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes. (…) Ein wesentlicher Punkt des geänderten Gesetzes ist dem Ministerium zufolge, dass künftig nicht nur Gewalt verherrlichende Spiele für Computer und Spielekonsolen auf den Index kommen. Der entsprechende Paragraf soll auf ‘gewaltbeherrschte Spiele’ ausgedehnt werden.”
Wie der Artikel selbst zeigt, ist der erste Satz falsch. Es soll nicht mehr verboten, sondern mehr indiziert werden. Das ist ein großer Unterschied. Die Indizierung von jugendgefährdenden Trägermedien hat zur Folge, dass solche Spiele nicht mehr beworben und nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Eine sehr sinnvolle Sache, wenn das Indizierungsverfahren von Fachpsychologen und Medienpädagogen durchgeführt wird.
Nicht zu verwechseln ist dieses differenzierte Verfahren mit einem generellen Verbot, das auch Erwachsenen den Zugang zu Spielen verwehrte. Das Hans-Bredow-Institut äußert in einer aktuellen Studie verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich einem Totalverbot:
“Der § 131 StGB (Gewaltverherrlichung) ist bereits auf Computer- und Videospiele anwendbar. Einer Erweiterung des Anwendungsbereiches (also z. B. das Verbot bestimmter Spielgattungen) sind enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt, da etwa ein Totalverbot auch erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern die Inhalte vorenthält und in die Rechte der Hersteller eingreift. Auch Spiele sind nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Kommunikationsinhalte.”
Interessanterweise erwähnt Oliver Haustein-Teßmers die Hans-Bredow-Studie in seinem Artikel, verzichtet aber darauf, die Bedenken der Autoren gegen ein Totalverbot zu erwähnen. Was hat es nun mit seiner Gleichsetzung von “Indizierung” mit “Verbot” auf sich? Schlampigkeit aus Unkenntnis? Hat er den Fehler von einem Ministeriumssprecher übernommen? Oder selbst formuliert, um den Artikel dramatischer beginnen zu können?
Ich befürchte, das spielt nun keine Rolle mehr. Denn die fälschliche Gleichsetzung rattert nun durch die Agentur-Maschinerie und steht morgen in vielen Zeitungen. Selbst wenn WELT ONLINE den Fehler korrigierte, wäre er nicht mehr aus der Welt zu schaffen.
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Hmmm, ich weiß nicht wie es dir ergeht. Aber bei solchen Sachen, wo man sich ja nun auskennt, fällt einem stärker auf, dass viele Artikel einfach Unwahrheiten publizieren. Da frage ich mich immer, wie schaut es bei Themengebieten aus, in denen ich mich NICHT auskenne?
Die Antwort gibst Du ja bereits.
Naja ich meine: Ist das wirklich ÜBERALL so oder gibt man sich bei anderen Themen mehr Mühe, da hier sonst gleich irgendwelche Doktoren oder Medienwissenschaftler in Deutschland aufheulen würden?
Journalist und journalistische Medien haben eine Sorgfaltspflicht. Die gilt grundsätzlich für alle Themen und Medien, egal, ob man für den Knödelheimer Wochenboten oder für die New York Times schreibt.